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Blower Door
1.1) "Dauerhaft luftdicht" zu bauen, ist vorgeschrieben:
§ 6 EnEV 2009
Dichtheit, Mindestluftwechsel
(1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Die Fugendurchlässigkeit außen liegender Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster muss Anhang 4 Nr. 1 genügen. Wird die Dichtheit nach den Sätzen 1 und 2 überprüft, ist Anhang 4 Nr. 2 einzuhalten.
(2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.
Die zu errichtenden Gebäude müssen jetzt nicht mehr "entsprechend dem Stand der Technik", sondern "entsprechend den anerkannten Regeln der Technik" abgedichtet sein.
Normen und Grenzwerte für die Messung der Luftdurchlässigkeit n50
Nach DIN 4108-7 (August 2001) und EnEV (Februar 2002) gilt für:
a) Gebäude mit natürlicher Lüftung (Fensterlüftung) n50 3 [h-1]
b) Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen (auch Abluftanlagen) n50 1,5 [h-1]
Insbesondere bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ist eine deutliche Unterschreitung des oben angegebenen Grenzwertes sinnvoll (DIN 4108-7).
Anzustreben auf Grund energetischer Gesichtspunkte: n 50 < 1 [h-1].
c) für Passivhäuser n50 0,6 [h-1] entsprechend dem Passivhausinstituts Darmstadt
Die Einhaltung der Anforderungen an die Luftdichtigkeit schließt lokale Fehlstellen, die zu Feuchteschäden infolge von z.B. Konvektion führen können, nicht aus ! (siehe DIN 4108-7)
Der Blower Door Test bzw. die Luftwechselrate sagt nur etwas über Energieverluste aus, bezogen auf die gesamte Gebäudehülle, nicht aber ob etwaige bauphysikalische Probleme vorliegen oder einzelne Bauausführungen entsprechend ausgeführt worden sind.